Sinn & Zweck? Berufsunfähigkeitsversicherung


Können Sie Ihren Beruf wegen Krankheit oder Unfall in einem bedingungsgemäßen Umfang (in der Regel ab 50 %), voraussichtlich „auf Dauer“ nicht mehr ausüben, so sind Sie berufsunfähig. Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen dann eine Rente. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird noch vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Verlust der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung unumgänglich ist. Deshalb sollten alle Berufstätigen eine Berufs-unfähigkeitsversicherung und Schüler, Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Schließen Sie am besten ab, solange Sie kern-gesund sind. Schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zu einer Antragsablehnung, einem Leistungsausschluss oder Beitragszuschlag führen.

Ein heute 25-jähriger kann z.B. aus folgenden Gründen berufsunfähig werden:

  • zu 6,9 % wegen Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems
  • zu 13,7 % wegen Krebs
  • zu 15,9 % wegen anderen Krankheiten
  • zu 17,9 % durch psychische Erkrankungen
  • zu 21,9 % wegen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
  • zu 23,7 % durch einen Unfall

Lassen Sie für sich nicht das Argument gelten Sie seien bereits unfallversichert und benötigen deshalb keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Wie Sie sehen, werden im Beispiel nur 23,7 % der Betroffenen durch einen Unfall berufsunfähig. Sind Sie bereits 40 Jahre oder älter, werden Sie statistisch sogar nur in 11 % der Fälle durch einen Unfall tatsächlich berufsunfähig.

Mittlerweile haben die psychischen Störungen als Ursache für Berufsunfähgkeit alle anderen Ursachen weit hinter sich gelassen. Leben wir Deutschen eigentlich richtig? 181.000 Menschen bekamen in 2010 erstmals eine Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. 33,4% der Männer und 45,6%! der Frauen bezogen diese auf Grund psychischer Probleme. Erkrankungen des Skeletts und der Muskeln folgten bei Frauen mit 14,3% und Männern mit 15,0% auf Platz zwei.

Auch die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung sind nicht ausreichend. Nach dem 01.01.61 Geborene erhalten eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Bei vollem Anspruch sind das rund 32 % Ihres letzten Bruttogehaltes. Sie müssen jedoch 100 % berufsunfähig, also erwerbsunfähig sein. Zum Vergleich: Ihre private BU-Versicherung zahlt bereits bei 50 % die vereinbarte Rente. Wer 3 bis 6 Stunden am Tag eine beliebige Tätigkeit ausüben kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente, also etwa 16 % vom letzten Brutto. Können Sie mehr als 6 Stunden arbeiten, wird keine Rente gezahlt. Noch schlechter trifft es Selbständige, Hausfrauen, Schüler, Studenten und Auszubildende. Sie erhalten meist gar keine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung.

Für Beamte gilt es bei Abschluss einer privaten Berufs-, Dienstunfähigkeitsversicherung zu beachten, dass im Bedingungswerk die vollständige (echte) Dienstunfähigkeit verankert ist.

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