Sinn & Zweck?
Berufsunfähigkeitsversicherung
Können Sie Ihren Beruf wegen Krankheit oder Unfall in einem bedingungsgemäßen Umfang (in
der Regel ab 50 %), voraussichtlich „auf Dauer“ nicht mehr ausüben, so sind Sie berufsunfähig. Ihre private
Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen dann eine Rente. Das Risiko,
berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Etwa jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte
wird noch vor dem Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Ein Verlust der Arbeitskraft durch
Berufsunfähigkeit kann jedoch schmerzhafte finanzielle Folgen haben, so dass eine private Absicherung
unumgänglich ist. Deshalb sollten alle Berufstätigen eine Berufs-unfähigkeitsversicherung und Schüler,
Auszubildende, Studenten und Hausfrauen, eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Schließen
Sie am besten ab, solange Sie kern-gesund sind. Schon kleinere Leiden oder Vorerkrankungen können später zu
einer Antragsablehnung, einem Leistungsausschluss oder Beitragszuschlag führen.
Ein heute 25-jähriger kann z.B. aus folgenden Gründen berufsunfähig werden:
- zu 6,9 % wegen Erkrankungen des Herzens und des
Gefäßsystems
- zu 13,7 % wegen Krebs
- zu 15,9 % wegen anderen
Krankheiten
- zu 17,9 % durch psychische
Erkrankungen
- zu 21,9 % wegen Erkrankungen des Skelett- und
Bewegungsapparates
- zu 23,7 % durch einen Unfall
Lassen Sie für sich nicht das Argument
gelten Sie seien bereits unfallversichert und benötigen deshalb keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Wie Sie
sehen, werden im Beispiel nur 23,7 % der Betroffenen durch einen Unfall berufsunfähig. Sind Sie bereits 40 Jahre
oder älter, werden Sie statistisch sogar nur in 11 % der Fälle durch einen Unfall tatsächlich
berufsunfähig.
Mittlerweile haben die psychischen
Störungen als Ursache für Berufsunfähgkeit alle anderen Ursachen weit hinter sich gelassen. Leben wir Deutschen
eigentlich richtig? 181.000 Menschen bekamen in 2010 erstmals eine Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen
Rentenversicherung gezahlt. 33,4% der Männer und 45,6%! der Frauen bezogen diese auf Grund psychischer
Probleme. Erkrankungen des Skeletts und der Muskeln folgten bei Frauen mit 14,3% und Männern mit 15,0% auf Platz
zwei.
Auch die Leistungen der
gesetzlichen Sozialversicherung sind nicht ausreichend. Nach dem 01.01.61 Geborene erhalten eine so genannte
Erwerbsminderungsrente. Bei vollem Anspruch sind das rund 32 % Ihres letzten Bruttogehaltes. Sie müssen jedoch 100
% berufsunfähig, also erwerbsunfähig sein. Zum Vergleich: Ihre private BU-Versicherung zahlt bereits bei 50 % die
vereinbarte Rente. Wer 3 bis 6 Stunden am Tag eine beliebige Tätigkeit ausüben kann, bekommt die halbe
Erwerbsminderungsrente, also etwa 16 % vom letzten Brutto. Können Sie mehr als 6 Stunden arbeiten, wird keine Rente
gezahlt. Noch schlechter trifft es Selbständige, Hausfrauen, Schüler, Studenten und Auszubildende. Sie erhalten
meist gar keine Leistung aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
Für Beamte gilt es bei Abschluss einer privaten Berufs-, Dienstunfähigkeitsversicherung zu beachten, dass im
Bedingungswerk die vollständige (echte) Dienstunfähigkeit verankert ist.
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