Sinn & Zweck?
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Sind Sie selbst Bauherr eines An-, Um-, Aus- oder Neubaus, haften Sie für alle
Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen. Und das bereits ab dem Zeitpunkt der Unterschrift bei Ihrem
Architekten oder Planungsbüro. Eine Haftung besteht hingegen nicht, wenn Sie Haus und Grundstück direkt bei
einem Bauträger erwerben. In diesem Fall ist der Bauträger Bauherr und somit für alle Gefahren
verantwortlich.
Weiter zu "Unser
Rat".
Besitzen Sie bereits eine private
Haftpflichtversicherung? Dann ist es möglich, dass Sie über einen gewissen Schutz für Bauvorhaben verfügen. Prüfen
Sie immer, ob die Versicherungssumme die tatsächliche Bausumme übersteigt. Ist dies nicht der Fall, entfällt der
Schutz für Ihr Bauvorhaben komplett. Sie müssen eine Bauherrenhaftpflicht abschließen.
Weiter zu "Unser Rat".
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
leistet auch für Ansprüche Dritter, die gegenüber Bauhelfern (auch Freunde und Verwandte) geltend gemacht werden.
Führen Sie einzelne Gewerke in Eigenregie aus, müssen Sie den Wert dieser Eigenleistungen beim Versicherer separat
angeben.
Weiter zu "Unser Rat".
|