Sinn & Zweck? Bauherrenhaftpflichtversicherung


Sind Sie selbst Bauherr eines An-, Um-, Aus- oder Neubaus, haften Sie für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen. Und das bereits ab dem Zeitpunkt der Unterschrift bei Ihrem Architekten oder Planungsbüro. Eine Haftung besteht hingegen nicht, wenn Sie Haus und Grundstück direkt bei einem Bauträger erwerben. In diesem Fall ist der Bauträger Bauherr und somit für alle Gefahren verantwortlich.
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Besitzen Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung? Dann ist es möglich, dass Sie über einen gewissen Schutz für Bauvorhaben verfügen. Prüfen Sie immer, ob die Versicherungssumme die tatsächliche Bausumme übersteigt. Ist dies nicht der Fall, entfällt der Schutz für Ihr Bauvorhaben komplett. Sie müssen eine Bauherrenhaftpflicht abschließen.
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Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet auch für Ansprüche Dritter, die gegenüber Bauhelfern (auch Freunde und Verwandte) geltend gemacht werden. Führen Sie einzelne Gewerke in Eigenregie aus, müssen Sie den Wert dieser Eigenleistungen beim Versicherer separat angeben.
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Garantie: Preise direkt vom Versicherer, Datensicherheit durch SSL-Verschlüsselung

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