Sinn & Zweck?
Auslandsreisekrankenversicherung für kurze
Reisen
Eine der wichtigeren Urlaubs-versicherungen ist
die Auslandsreise-krankenversicherung (AR). Sie übernimmt
die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse nicht
gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung (auch Operation)
im Ausland. Können Sie wegen Krankheit oder Unfall am
Urlaubsort nicht ausreichend versorgt werden, zahlt die
private AR auch einen medizinisch notwendigen
Rücktransport (gegebenenfalls mit Flugzeug). Ein
Rücktransport wird von einer Krankenkasse grundsätzlich
nicht gezahlt. Die AR ist selbst dann für gesetzlich
Krankenversicherte empfehlenswert, wenn zwischen
Deutschland und Ihrem Reiseland ein
Sozial-versicherungsabkommen besteht, denn es werden nur
die Leistungen übernommen, die im Reiseland üblich sind.
Abkommen dieser Art bestehen z.B. mit allen EU Staaten.
Mit welchen Staaten darüber hinaus Abkommen bestehen,
sollten Sie vor Reiseantritt bei Ihrer Krankenkasse
erfragen.
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Auch für bereits privat Krankenversicherte
oder Beihilfeberechtigte kann der Abschluss einer AR sinnvoll
sein, da die private Krankenversicherung und die staatliche
Beihilfe die Kosten im Ausland zum Teil nur bedingt übernehmen.
Als Privatversicherter kann eine AR auch empfehlens-wert sein,
um einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht zu
gefährden. Auch wenn ein PKV-Versicherter einen hohen
Selbstbehalt vereinbart hat, kann sich der zusätzliche
Auslandsschutz ebenfalls rechnen. Besprechen Sie daher
unbedingt vor Reiseantritt den Leistungsumfang Ihres Tarifes
mit Ihrem Versicherer.
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Zusätzliche Einschränkungen gibt es für
Schwangere. Für Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für
Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch zahlt die AR nicht,
außer bei akut auftretenden Komplikationen.
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