Laut § 823 BGB haftet derjenige in unbegrenzter Höhe, der einer anderen Person einen Schaden zufügt. Es spielt keine Rolle, wie der Schaden verursacht wurde - ob fahrlässig oder vorsätzlich.

Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis zur vertraglich vereinbarten Höhe ab. Außerdem gilt grundsätzlich, dass der Hundehalter / Pferdehalter für Schäden durch sein Tier aufkommen muss, auch wenn er keinen Einfluss auf das Tier hatte. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Haus- und Grundbesitzer in vollem Umfang für alle Schäden rund um ihr Haus und/ Grund verantwortlich sind. Das Einsickern von Heizöl aus Öltanks in Erdreich oder Gewässer kann dazu führen, dass Tausende Kubikmeter Wasser verseucht und ganze Schichten Erdreich ausgetauscht werden müssen. Auch Bauherren haften mit dem Beginn der Bauphase für alle Schäden rund um ihre Baustelle. Sie sehen: Haftpflichtschutz ist unabdingbar!

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