Laut § 823 BGB haftet
derjenige in unbegrenzter Höhe, der einer anderen Person einen Schaden zufügt. Es spielt keine Rolle, wie der
Schaden verursacht wurde - ob fahrlässig oder
vorsätzlich.
Eine
private Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis zur
vertraglich vereinbarten Höhe ab. Außerdem gilt grundsätzlich, dass der Hundehalter / Pferdehalter für Schäden durch sein Tier aufkommen muss, auch wenn er keinen
Einfluss auf das Tier hatte. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Haus-
und Grundbesitzer in vollem Umfang für alle Schäden rund um ihr Haus und/ Grund verantwortlich sind.
Das Einsickern von Heizöl aus Öltanks in Erdreich
oder Gewässer kann dazu führen, dass Tausende Kubikmeter Wasser verseucht und ganze Schichten Erdreich ausgetauscht
werden müssen. Auch Bauherren haften mit dem Beginn der
Bauphase für alle Schäden rund um ihre Baustelle. Sie sehen: Haftpflichtschutz ist
unabdingbar!
ENTSCHEIDEND: Welche Bereiche möchten Sie absichern?







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